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Datenschutzerklärung

Förderbedingungen

Kann man bei der Toepfer Stiftung Förderung für eigene Vorhaben oder Projekte beantragen?

Die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. versteht sich in ihrer Arbeit vorrangig als operative Stiftung, die im Rahmen ihres Satzungszwecks eigene Vorhaben und Programme initiiert und durchführt. Sie ist bezogen auf die von ihr bearbeiteten Themen offen für Partnerschaften und Kooperationen, fördert jedoch in der Regel keine Projekte Dritter.

Allerdings können in Ausnahmefällen mit Bezug zu drei Feldern unserer Arbeit unter der Devise „Small Change“ Förderanträge dort Berücksichtigung finden, wo Vorhaben anderer in besonderer Weise einen Beitrag zu den Zielen und dem Programm der Stiftung leisten. Die Stiftung versteht die Förderfonds „Small Change“ als Suche nach Initiativen oder Vorhaben, bei denen „kleines Geld“ große Wirkung entfalten kann, also erwartbar einen Unterschied macht. Dabei ist ein Bezug zu den Zielen und dem Programm der Stiftungsarbeit zwingend.

Wenn Sie einen Förderantrag für eigene Vorhaben oder Projekte einreichen möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  1. Lesen Sie sich die allgemeinen Förderbedingungen bitte genau durch

  2. Füllen Sie bitte das Antragsformular des Förderfonds aus, welches zu Ihrem Vorhaben passt (Übersicht der programmspezifischen Förderfonds weiter unten)

  3. Stellen Sie uns bitte über das Antragsformular einen ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan zur Verfügung (die Vorlagen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten der Förderfonds)

  4. Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden

Die drei programmspezifischen Förderfonds sind:

Aus dem Anspruch von Small Change folgt, dass:

  • die Antragstellenden in der Regel die Gemeinnützigkeit besitzen oder mit einer gemeinnützigen Organisation kooperieren und einen nachweisbaren ideellen oder materiellen Eigenbeitrag zu dem Vorhaben beisteuern. Dort, wo (noch) keine Gemeinnützigkeit vorliegt oder Einzelpersonen eine Förderung beantragen, folgt ein erhöhter Transparenzanspruch an die Mittelverwendung.

  • Förderungen maximal bis zur Höhe von € 5.000 ausgesprochen werden. Eine Beantragung dieser Höchstsumme bedarf einer besonderen Begründung, die Beantragung kleinerer Summen ist aussichtsreicher.

  • sich die Toepfer Stiftung mit derartigen Förderungen an keinen Vorhaben beteiligt, deren Gesamtvolumen € 25.000 übersteigt. Hiervon ausgenommen sind Gründungs-, Vorlauf- oder Vorprojektkosten für größere Vorhaben.

  • die bloße Unterstützung des Regelbetriebs vorhandener Institutionen oder wiederkehrender, bereits etablierter Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen ist, und

  • Initiativen oder Vorhaben nur einmalig gefördert werden können und die mehrfache Antragstellung durch eine Institution binnen eines Geschäftsjahres ausgeschlossen ist.

Von der Förderung auf Antrag sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Stipendien oder Einzelfallhilfen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (Mildtätigkeit)

  • die Deckung von nachlaufenden Etatlücken vorhandener Vorhaben sowie Folge- bzw. Ausfallfinanzierung

  • Zuschüsse zu laufenden Personalkosten

  • Zuschüsse zu Freiwilligendiensten im Ausland, Klassenfahrten, Schüleraustauschen sowie der Teilnahme an internationalen Schüler- oder Studierendenwettbewerben (Model the UN, Moot Courts, Simulationen zum Europäischen Jugendparlament, etc.)

  • Regelaktivitäten innerhalb von Städtepartnerschaften

  • Druckkostenzuschüsse oder die Förderung von Buch-, CD- oder Filmprojekten,

  • die Anschaffung von Investitionsgütern für Einzelpersonen oder nicht-gemeinnützige Organisationen (Filmequipment,  Computer, Fahrzeuge etc.)

  • Projekte freier Künstler und Künstlerinnen oder Produktionskosten zu Vorhaben, sofern sie sich nicht eindeutig zu den o.g. Zielen in Beziehung setzen

  • Vorhaben der kulturellen Bildung an Schulen. Hamburger Initiativen hierzu werden an den Projektfonds „Kultur & Schule“ verwiesen, an dem sich die Toepfer Stiftung beteiligt

  • Die finanzielle Förderung wissenschaftlicher Fachtagungen, Symposien oder Konferenzen, von Promotionen oder Habilitationen sowie anderer wissenschaftlicher Forschungsvorhaben

In der bisherigen Förderung der Stiftung finden häufig völkerverbindende, ehrenamtlich initiierte oder durchgeführte und/oder innovative Vorhaben Berücksichtigung. Besondere Bedeutung im Antragsverfahren besitzt die Darlegung, welche Zielgruppen und Wirkungen mit den beantragten Aktivitäten erreicht werden sollen. Die Formulierung „Die allgemeine Öffentlichkeit“ stellt keine Zielgruppenbeschreibung dar, angestrebte Wirkungen sind gerne ebenfalls konkret oder beispielhaft zu beschreiben. 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich unter Nutzung eines der obenstehend zur Verfügung gestellten Antragsformulare, die Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Anliegen knapp darzustellen und weitere Unterlagen beizufügen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Förderentscheidung nur auf der Basis vollständig ausgefüllter Antragsunterlagen treffen können. Anträge können stets nur in einer der genannten Kategorien eingereicht werden, die Antragstellenden sind bei Grenzfällen oder Vorhaben, die fondsübergreifende Ziele verfolgen, gebeten, so selbst den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit zu identifizieren.

Ohne hiermit einen Anspruch auf Förderung durch die Toepfer Stiftung in Aussicht stellen zu wollen, verweisen wir an dieser Stelle auf die Publikation der Stiftung Mitarbeit, die evtl. eine Hilfestellung bei der Formulierung eines Förderantrages bietet: Erfolgreich Fördermittel einwerben.

Die Stiftung bemüht sich, auf entsprechende Anfragen binnen Monatsfrist zu reagieren. Unverlangt eingesandte Unterlagen werden nicht zurückgesandt, ein Anspruch auf Förderung oder die Begründung einer Ablehnung besteht nicht.

Kontakt

Marina Meyer Assistentin des Vorstandsvorsitzenden

+49 40 33 402 – 10meyer@toepfer-stiftung.de